Partnervertrag
Subunternehmer-Rahmenvertrag für Deutschland
Zwischen S&M Future GmbH, Göttinger Chaussee 115, 30459 Hannover, info@smfuturegmbh.de, vertreten durch S. Berthold / M. Rabis („HORST“), und dem in der Partnerregistrierung mit vollständigem Namen und Anschrift angegebenen Unternehmen („Partner“). Die dort angegebene handelnde Person erklärt die Annahme in Vertretung dieses Unternehmens.
1. Zusammenarbeit und Verantwortung
HORST betreibt in Deutschland ein eigenes Personenbeförderungsunternehmen mit Genehmigungen der Landeshauptstadt Hannover für Taxenverkehr und Verkehr mit Mietwagen im Rahmen der jeweils geltenden Genehmigungen. Bei den unter diesem Vertrag erteilten Beförderungsaufträgen handelt HORST gegenüber dem Auftraggeber im eigenen Namen und in eigener vertraglicher Verantwortung, nicht lediglich als Vermittler. HORST kann insbesondere bei erhöhtem Fahrtaufkommen oder Bestellungen außerhalb des eigenen Einsatzgebiets geeignete Partner mit der Durchführung beauftragen. Der Partner erbringt die angenommene Leistung als selbstständiger Subunternehmer. Ein Anspruch auf bestimmte Auftragsmengen oder Exklusivität besteht nicht.
2. Einzelaufträge und Ausführung
Der Partner entscheidet über die Annahme angebotener Aufträge. Für angenommene Aufträge setzt er geeignete, ordnungsgemäß genehmigte und versicherte Fahrzeuge sowie ausreichend qualifiziertes Personal ein und verantwortet deren sichere, zuverlässige Durchführung. Er hält insbesondere das Personenbeförderungsrecht, einschlägige Tarif- und Betriebspflichten, Arbeits- und Sozialvorschriften sowie bei Mietwagen die Vorgaben zu Auftragseingang, Aufzeichnung und Rückkehr ein. Gesetzliche Pflichten werden durch App-Anweisungen nicht aufgehoben.
Erforderliche Genehmigungen, Versicherungen und Nachweise sind vor Einsatz vorzulegen und gültig zu halten. Einschränkungen, Unfälle, erhebliche Verspätungen oder der Wegfall einer Voraussetzung sind HORST unverzüglich mitzuteilen. Eine Weitergabe angenommener Aufträge an weitere Unternehmen setzt die vorherige Zustimmung von HORST und deren Eignungsprüfung voraus. Unmittelbare Notfallmaßnahmen bleiben zulässig.
3. Organisatorische Eigenständigkeit
Der Partner organisiert seinen Betrieb und sein Personal eigenverantwortlich. Er stellt die sachgerechte Nutzung persönlicher, rollenbezogener Zugänge sicher. Auftragsbezogene Angaben zu Abholung, Ziel, Zeit und Kundenbedarf dienen der geschuldeten Beförderungsleistung. Ein Arbeitsverhältnis zwischen HORST und dem Partner oder dessen Personal wird durch diesen Vertrag nicht begründet; die tatsächliche Durchführung muss dieser Eigenständigkeit entsprechen.
4. Gesonderte Konditionen
Die wirtschaftlichen Konditionen werden gesondert vereinbart und sind dem Partner nach Registrierung und vor der ersten verbindlichen Auftragsannahme im geschützten Partnerbereich zugänglich zu machen. Änderungen bedürfen einer wirksamen Vereinbarung und gelten nicht rückwirkend für bereits angenommene Aufträge. Eine gegebenenfalls erforderliche Ermächtigung zur Belegerstellung wird gesondert erteilt.
5. Datenschutz und Verschwiegenheit
Beide Parteien verwenden überlassene personenbezogene Daten nur, soweit dies für den jeweiligen Auftrag oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist. Der Partner schützt die Daten vor unbefugtem Zugriff, verpflichtet sein Personal entsprechend und meldet HORST relevante Datenschutzvorfälle unverzüglich. Eine Nutzung von Fahrgastdaten für eigene Werbung ist ohne eigenständige rechtliche Grundlage nicht gestattet. Soweit eine Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegt, treffen die Parteien vor Beginn die gesetzlich erforderliche zusätzliche Vereinbarung.
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen über Kunden, Aufträge, interne Abläufe, Technik und Geschäftsangelegenheiten vertraulich und nutzen sie nur zur Zusammenarbeit. Zugang erhalten nur Personen, die diese Informationen benötigen und entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Dies gilt auch nach Vertragsende, solange die Informationen nicht rechtmäßig allgemein bekannt sind. Ausgenommen sind nachweislich bereits rechtmäßig bekannte oder unabhängig entwickelte Informationen, notwendige Offenlegungen gegenüber gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern sowie gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen. Gesetzlich geschützte Hinweise, behördliche Auskünfte und die Wahrnehmung eigener Rechte bleiben unberührt.
6. Haftung und Vertragsende
Jede Partei haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die von ihr zu vertretenden Pflichtverletzungen. Der Vertrag kann mit vier Wochen Frist in Textform gekündigt werden; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bereits angenommene Aufträge sind geordnet abzuwickeln, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Bei weggefallener Genehmigung oder konkreten erheblichen Sicherheitsrisiken darf HORST weitere Auftragsangebote bis zur Klärung aussetzen. Vertrauliche Unterlagen und Zugänge sind bei Vertragsende zurückzugeben beziehungsweise zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Es gilt deutsches Recht. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang.
7. Elektronischer Vertragsschluss
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Der Partner nimmt den Rahmenvertrag mit dem Klick auf „Vertrag annehmen und Registrierung einreichen“ verbindlich an. Mit erfolgreichem Eingang der vollständigen Registrierung bei HORST kommt der Rahmenvertrag zustande; die Bestätigungsseite bestätigt den Eingang und die Annahme. Eine handschriftliche Unterschrift oder zusätzliche Gegenzeichnung ist nicht erforderlich. Die handelnde Person bestätigt, für das angegebene Unternehmen vertretungsberechtigt zu sein.
Die betriebliche Freischaltung erfolgt gesondert nach Prüfung der erforderlichen Nachweise. Bis dahin können keine Aufträge ausgeführt werden. Die Prüfung ist keine erneute Vertragsunterzeichnung; aus dem Rahmenvertrag folgt kein Anspruch auf Freischaltung oder Aufträge.
Vertragssprache ist Deutsch. Alle Formulareingaben können vor dem Absenden im Formular geprüft und korrigiert werden. Der Vertrag kann vor Annahme gespeichert werden. HORST speichert die angenommene Fassung mit Unternehmen, handelnder Person und Annahmezeitpunkt; der Nachweis ist direkt nach der Registrierung speicherbar und nach Freischaltung im geschützten Partnerbereich abrufbar. Spätere Fassungen ersetzen die angenommene Fassung nicht automatisch. Für diesen Vertrag gelten keine besonderen Verhaltenskodizes.
Stand: 1.0-2026-09-27