Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung gilt für horst-fahrt.de sowie die Apps HORST Kunde, HORST Fahrer und HORST Partnerdispo. Welche Daten anfallen, hängt von deiner Rolle und den tatsächlich verwendeten Funktionen ab.
1. Verantwortlicher und Kontakt
Verantwortlich ist S&M Future GmbH, Göttinger Chaussee 115, 30459 Hannover, Deutschland. Datenschutzanfragen richtest du an info@smfuturegmbh.de. Die Vertretungsberechtigten findest du im Impressum.
2. Website, Anmeldung und Sicherheit
Beim Aufruf werden insbesondere IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Inhalte, Browser-/App- und Betriebssystemangaben verarbeitet, um Inhalte auszuliefern und Angriffe oder Fehler zu erkennen. Hostinganbieter von HORST: STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin, Deutschland. HORST nutzt HTTPS. Passwörter werden als Hash gespeichert. Sitzungs- und CSRF-Cookies sowie lokale Einstellungen und Zwischenspeicher dienen Anmeldung, Formularsicherheit und der Bedienung der Web-App.
Grundlagen sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO für angeforderte Dienste und Buchst. f für das berechtigte Interesse an sicherem Betrieb. Technisch unbedingt erforderliche Speicherung auf deinem Gerät erfolgt nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG. Nicht erforderliche Zugriffe benötigen eine gesonderte Einwilligung. HORST setzt im geprüften Quellstand keine Werbe-IDs, Werbe-SDKs oder Google Analytics ein.
3. Konto, Buchung und Durchführung
Wir verarbeiten Stammdaten wie Name, Kontaktdaten und gegebenenfalls Rechnungsanschrift, Anmelde- und Prüfstatus sowie Buchungsdaten: Abholung, Ziel, Zwischenstopps, Zeiten, Fahrgastzahl, gewünschtes Fahrzeug, notwendige Zusatzangaben, zugewiesenes Unternehmen, Fahrer, Fahrtstatus und Preis. Gespeicherte Adressen und freiwillige Profilangaben verwenden wir für die von dir gewählten Kontofunktionen.
Dies dient Anbahnung und Erfüllung des Beförderungs- beziehungsweise Nutzungsvertrags (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO), gesetzlichen Nachweisen (Buchst. c) und der Klärung von Missbrauch oder Streitfällen (Buchst. f). Bestellt jemand für einen anderen Fahrgast, erhalten wir dessen erforderliche Kontaktdaten und Fahrtangaben vom Besteller; diese Information gilt auch für solche Fahrgäste. Bitte übermittle nur Angaben, die für die konkrete Fahrt erforderlich sind.
4. Kunden: Standort nur während der Nutzung
Mit deiner Freigabe verwenden wir den Gerätestandort für die Abholadresse und die vereinbarte Anzeige deiner Position bei einer aktiven Fahrt. Die aktuelle Position kann dem zugewiesenen Fahrer und der zuständigen Disposition helfen, dich zu finden. Die Freigabe ist freiwillig; eine Adresse kann auch manuell eingegeben werden. Die Kunden-App fordert keinen dauerhaften Hintergrundstandort an. Du kannst die Freigabe in App beziehungsweise Browser und in den Geräteeinstellungen widerrufen. Grundlage für die freiwillige Positionsfreigabe ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO; für eine von dir eingegebene Abholadresse gilt Buchst. b.
5. Standort und Fahrdienst: Fahrer
Für den aktivierten Fahrdienst verarbeitet HORST präzise Fahrzeug- und Fahrerstandorte, Standortzeit und Genauigkeit sowie Auftrags-, Verfügbarkeits- und Navigationsstatus. Die Fahrer-App kann Standortdaten bei laufendem Fahrdienst auch dann übertragen, wenn sie im Hintergrund liegt oder der Bildschirm aus ist. Das dient Auftragszuordnung, Anfahrt, laufender Beförderung, Abholerkennung und der Anzeige für zuständige Disponenten und den jeweiligen Fahrgast. Ein sichtbarer Android-Foreground-Service zeigt den laufenden Dienst an. Die App informiert vor der entsprechenden Berechtigungsfreigabe.
Die dienstliche Verarbeitung richtet sich nach dem konkreten Fahrer-/Unternehmerverhältnis, insbesondere Art. 6 Abs. 1 Buchst. b, c oder f DSGVO und bei Beschäftigten den einschlägigen Beschäftigtendatenschutzregeln. Eine Android-Berechtigung ersetzt diese Rechtsgrundlage nicht. Der Arbeitgeber beziehungsweise das Partnerunternehmen muss den dienstlichen Einsatz und den Zugang seiner Mitarbeiter rechtmäßig organisieren. Standortfunktionen des Fahrdienstes dürfen nicht zur privaten Dauerüberwachung genutzt werden.
6. Fahrqualität und Telemetrie
Soweit für die jeweilige Fahrt aktiviert, erfasst die Fahrer-App Bewegungs- und Fahrdaten zur Bewertung von Fahrqualität und zur Ermittlung vertraglicher Konditionen. Dazu gehören insbesondere Fahrt- und Sensordaten sowie daraus gebildete Kennzahlen. Die Auswertung kann sich auf Abrechnungskonditionen auswirken. Zuständige Mitarbeiter können Beanstandungen und Korrekturbedarf prüfen; wende dich hierzu an die Disposition oder die genannte Kontaktadresse. Vor Freigabe sind die konkrete Rechtsgrundlage, die Fahrerinformation und die Erforderlichkeit der Auswertung für jedes Einsatzverhältnis zu dokumentieren.
7. Partner, Fahrerunterlagen und Disposition
Für die Zusammenarbeit verarbeiten wir Unternehmens- und Ansprechpartnerdaten, Rollen und Berechtigungen, Fahrzeugdaten, erforderliche Genehmigungs-, Versicherungs- und Fahrernachweise sowie die zugehörigen Prüf- und Gültigkeitsangaben. Berechtigte Disponenten sehen die für ihre Flotte erforderlichen Vorgänge. Die Hauptdisposition erhält die für Organisation, Sicherheit und Abwicklung notwendigen Daten. Grundlage sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. b, c und f DSGVO.
Bei der elektronischen Partnerregistrierung speichern wir die angenommene Vertragsfassung, eine Prüfsumme, den Annahmezeitpunkt sowie die angegebenen Unternehmens-, Vertretungs- und Kontaktdaten der handelnden Person. Dies dient dem Vertragsschluss und dessen Nachweis (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO; bei handelnden Beschäftigten beziehungsweise Vertretern Buchst. f, berechtigtes Interesse an der Zuordnung und Durchsetzung der Vereinbarung). Der Nachweis ist nur berechtigt zugänglich. Für diesen Nachweis erfassen wir keine zusätzliche IP-Adresse. Er wird für die Vertragsdauer und anschließend nur so lange aufbewahrt, wie gesetzliche Pflichten oder die Sicherung konkreter Ansprüche dies erfordern; die Löschfrist ist von Fahrten- und Rechnungsdaten getrennt zu bestimmen.
Beauftragte Beförderungsunternehmen erhalten die für ihren Auftrag notwendigen Fahrt-, Kontakt- und gegebenenfalls Unterstützungsangaben. Soweit sie eigene Beförderungs- und Nachweispflichten erfüllen, verarbeiten sie diese Daten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung. Eine weitergehende Nutzung zu eigenen Werbezwecken ist dadurch nicht gestattet. Rollen und Pflichten müssen für weitere Verarbeitungen gesondert festgelegt werden.
8. Nachrichten, Dokumente und besondere Angaben
Fahrtchat, Support, E-Mail-Anfragen und freiwillige Uploads können Nachrichten, Bilder, Tonaufnahmen und Dokumente enthalten. Kamera beziehungsweise Mikrofon werden nur für die von dir gestartete Funktion und nach Berechtigungsfreigabe verwendet. Bei Dateiauswahl wird nur die ausgewählte Datei übergeben. Die Partnerdispo-App benötigt keine Standort- oder Kontaktbuchberechtigung; eine Sprachnachricht erfordert eine gesonderte Mikrofonfreigabe.
Wenn die Übersetzungsfunktion aktiviert ist, werden Nachrichtentexte zur Übersetzung an Google Cloud Translation übermittelt. Bitte sende keine unnötigen Gesundheits-, Ausweis- oder Zahlungsdaten im Chat. Die konkrete Dienstkonfiguration und Rechtsgrundlage der Übersetzung müssen vor ihrer Nutzung freigegeben sein.
Krankenfahrten oder Angaben zu notwendiger Unterstützung können Gesundheitsdaten enthalten. Neben einer allgemeinen Rechtsgrundlage ist dafür eine tragfähige Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO erforderlich, gegebenenfalls eine ausdrücklich und gesondert erteilte Einwilligung. Die bloße Buchung oder Zustimmung zu allgemeinen Bedingungen ersetzt diese nicht. Medizinische Unterlagen sind nur über die dafür vorgesehenen geschützten Wege einzureichen.
9. Bezahlung und Belege
Für Preise, Zahlungen, Guthaben, Rechnungen, Erstattungen und Belege verarbeiten wir Beträge, Status, Transaktionskennungen und erforderliche Rechnungsdaten. Kartenzahlungen werden über Stripe und bei Zahlung im Fahrzeug gegebenenfalls Stripe Terminal abgewickelt. Vollständige Kartendaten werden über die Zahlungsoberfläche des Dienstleisters verarbeitet; HORST erhält die für Durchführung und Zuordnung notwendigen Zahlungsinformationen. Stripe kann Daten auch für eigene gesetzliche Sicherheits- und Zahlungsdienstpflichten verarbeiten. Einzelheiten: Datenschutzhinweise von Stripe.
Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und c DSGVO sowie Buchst. f zur Missbrauchsprävention und Anspruchsklärung. Freiwillige Trinkgelder erhalten einen gesonderten Quittungsbeleg. Gesetzlich erforderliche Rechnungsdaten bleiben von einer Kontolöschung unberührt.
10. Google-Dienste und sonstige Empfänger
HORST verwendet je nach Oberfläche Google Maps, Places und Navigation für Karten, Adresssuche und Routen. Dabei können Google unter anderem IP-Adresse, Geräte-/App-Informationen, eingegebene Such- und Routenangaben sowie bei Nutzung entsprechender Funktionen Positionsdaten erhalten. Firebase App Check mit Play Integrity dient der Prüfung berechtigter App-Zugriffe und verarbeitet dafür technische App-, Geräte- und Integritätsinformationen. Maßgeblich sind die eingebundenen Dienste und ihre freigegebene Konfiguration, nicht allein die Standortfreigabe des Betriebssystems.
Weitere Empfänger sind die mit Hosting und E-Mail-Betrieb beauftragten Dienstleister, erforderliche Zahlungs- und Beförderungspartner, befugte Steuer-/Rechtsberater und Behörden bei bestehender Rechtsgrundlage. Mit Auftragsverarbeitern sind die erforderlichen Vereinbarungen abzuschließen. Bei Verarbeitung außerhalb des EWR müssen die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sein, etwa ein anwendbarer Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien. Auskunft über konkret eingesetzte Garantien erhältst du über die Datenschutzadresse. Anbieterinformationen: Google und Firebase.
Push-Hinweise in der Fahrer-App
Fahrer-App-Versionen mit Push-Funktion verwenden Firebase Cloud Messaging von Google für Hinweise auf neue Nachrichten, Aufträge und Reservierungen. Nach der Anmeldung wird eine Installationskennung beziehungsweise ein Zustelltoken dem freigegebenen Fahrerkonto zugeordnet. An Firebase überträgt HORST hierzu technische Ereigniskennungen, die Ereignisart und die Gültigkeitsdauer. Nachrichteninhalte, Fahrgastnamen, Adressen und GPS-Positionen sind nicht Bestandteil dieser Push-Nachrichten; diese Inhalte lädt die App über die angemeldete Verbindung zu HORST.
Firebase verarbeitet außerdem die für den Dienst anfallenden technischen Daten, etwa Installationskennungen, IP-Adressen und App-Informationen, auf seiner globalen Infrastruktur. Google Analytics wird für diese Funktion nicht aktiviert. Die Verarbeitung dient der angeforderten betrieblichen Kommunikation; die oben beschriebenen Grundlagen für die Fahrer- und Kommunikationsfunktionen gelten entsprechend. Informationen zu Googles Verarbeitung und Aufbewahrung findest du in den verlinkten Firebase-Datenschutzhinweisen.
Mit der Abmeldung beendet die App den kontobezogenen Push-Empfang. HORST bereinigt Gerätezuordnungen nach 30 Tagen ohne Aktualisierung und technische Push-Aufträge zwei Tage nach Ablauf ihrer Gültigkeit. Diese Fristen betreffen die HORST-Datenbank; für Firebase gelten die gesonderten Anbieterinformationen. Android-Benachrichtigungen kannst du in den Geräteeinstellungen verwalten.
11. Speicherdauer und Kontolöschung
Wir speichern personenbezogene Daten nur, solange dies für den jeweiligen Zweck, eine gesetzliche Pflicht oder die Klärung konkreter Ansprüche erforderlich ist. Für Mietwagen werden die gesetzlich vorgeschriebenen Auftragseingangsaufzeichnungen nach § 49 Abs. 4 PBefG mindestens ein Jahr aufbewahrt. Diese Frist gilt nicht pauschal für sämtliche Fahrtdaten: Unterlagen mit steuerlicher Bedeutung unterliegen gegebenenfalls längeren Aufbewahrungspflichten.
Rechnungen und Buchungsbelege sind grundsätzlich acht Jahre, Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren (§ 14b UStG, § 147 AO, § 257 HGB). Die Fristen beginnen regelmäßig mit Ablauf des maßgeblichen Kalenderjahres; offene Steuerverfahren oder andere gesetzliche Gründe können die Aufbewahrung verlängern. Nicht benötigte Standortverläufe werden dadurch nicht automatisch zu aufbewahrungspflichtigen Rechnungsdaten.
Technischer Prüfstand vor Veröffentlichung: Kundenstandortdatensätze werden derzeit nach acht Tagen bereinigt, einzelne Fahrerstandorte nach einem Kalenderjahr. Die bisherige pauschale Bereinigung abgeschlossener Fahrtprotokolle einschließlich Preisgrundlagen ist in der vorbereiteten Version gesperrt, bis steuerlich erforderliche Nachweise abgegrenzt und gesichert sind. Das ist ein vorübergehender Schutz gegen verfrühte Löschung, keine Freigabe zur unbegrenzten Speicherung. Telemetrierohdaten werden nach erfolgreicher Fahrtverdichtung entfernt; nicht zugeordnete Rohdaten sind zur Verdichtung und Entfernung innerhalb von 24 Stunden vorgesehen. Fehlerfälle benötigen einen erneuten Verarbeitungslauf.
Für neue Rechnungsmetadaten bleibt vorläufig die bestehende Zehnjahreseinstellung erhalten; der Fristbeginn wird auf das Jahresende berichtigt. Dies ist keine Aussage, dass jede Rechnung gesetzlich zehn Jahre benötigt. Bestehende Belege werden nicht verkürzt oder gelöscht. Die Zuordnung der Belegarten sowie die Fristen für Serverprotokolle, Nachweisdateien, Nachrichtenanhänge und Backups sind vor Veröffentlichung abzuschließen. Gesetzlich notwendige Nachweise werden nach einer Kontolöschung ausschließlich für ihren verbleibenden Zweck aufbewahrt.
Du kannst die Kontolöschung in der App oder ohne Anmeldung anfordern. Offene Fahrten, Guthaben oder Forderungen müssen gesondert geklärt werden; sie schließen die Entgegennahme deines Löschantrags nicht aus.
12. Deine Rechte
Nach den gesetzlichen Voraussetzungen kannst du Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit verlangen. Eine Einwilligung kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bei einer Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen kannst du aus Gründen deiner besonderen Situation widersprechen; gegen Direktwerbung besteht ein jederzeitiges Widerspruchsrecht. Du kannst dich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (lfd.niedersachsen.de).
Richte Anträge an info@smfuturegmbh.de. Wenn zur Zuordnung notwendig, fragen wir nach geeigneten, verhältnismäßigen Nachweisen deiner Berechtigung. Bitte sende keine Passwörter oder vollständigen Kartendaten. Über die Bearbeitung informieren wir grundsätzlich innerhalb eines Monats; gesetzlich zulässige Fristverlängerungen werden begründet mitgeteilt.
Stand: 2026-09-26 / Entwurf 1.0